Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung PKV
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Pflichtversicherung sind alle Arbeitnehmer, aber auch Rentner und Arbeitslose sind über die GKV krankenversichert und erhalten Leistungen für Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalten und Operationen. [adsense]Selbstständige und Freiberufler unterliegen vielfach nicht der Versicherungspflicht, weshalb diese Personengruppen Verträge bei privaten Krankenkassen abschließen können. Auch Beamte sind nicht versicherungspflichtig und können so in die PKV übertreten. Mitunter ist es auch Arbeitnehmern möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln und deren Vorteile zu nutzen. Voraussetzung ist ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, welches in drei aufeinander folgenden Jahren erzielt werden muss.
Die Versicherungspflichtgrenze, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird, ist eine Einkommensgrenze, die seitens der Bundesregierung festgelegt wird. Um Arbeitnehmern den Wechsel in die Private Krankenversicherung PKV zu erschweren und deren Finanzierbarkeit zu sichern, wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, im Jahr 2003 sprunghaft von damals 40.500 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr auf dann 45.900 Euro jährlich angehoben. Hierdurch wurde der Kreis der Versicherungspflichtigen erhöht und ein Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert.
Da eine Vielzahl von Personen in der PKV hierdurch wieder versicherungspflichtig geworden wäre, gilt für all Jene, die die per 31. Dezember 2002 bereits privat versichert waren, die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Für alle anderen Arbeitnehmer jedoch gilt die allgemeine Arbeitsentgeltgrenze. Sie liegt im Jahr 2010 bei 4.162,50 Euro monatlich oder 49.950 Euro jährlich. Zum Vergleich hierzu wird die besondere Versicherungspflichtgrenze für die Private Krankenversicherung mit 45.000 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr angegeben. Die Anpassung erfolgt jährlich auf Basis der allgemeinen Lohnsteigerungen in Deutschland und ist daher in den vergangenen Jahren ebenfalls stetig gestiegen. Pflichtversicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen bereits seit mehr als drei Jahren über der allgemeinen Grenze liegt, können die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, um so in die PKV zu wechseln.
Wer sich als Arbeitnehmern von der Versicherungspflicht befreit hat, kann jetzt eine private Krankenvollversicherung mit allen Vorteilen nutzen. Die Beiträge hier werden nicht mehr anhand des Bruttoeinkommens, sondern nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Versicherungsumfang ermittelt. Sollte das Einkommen jedoch wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinken, werden Arbeitnehmer sofort wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag kann man sich in diesen Fällen unter bestimmten Bedingungen aber auch gänzlich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ein PKV Vergleich der zahlreichen Krankenversicherer in Preis und Leistung ist dabei sinnvoll.
Alternativ zur privaten Krankenvollversicherung können gesetzlich Versicherte, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigen, Produkte der PKV in Form von Zusatzversicherungen nutzen und so eine Absicherung auf dem Niveau der privaten Krankenversicherung erreichen.